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Galopper-Direktorium verlängert Übergangsregelung bis 30. April

Übermäßiger Peitschengebraucht ist weiterhin kein Disqualifikationsgrund.


Das Galopper-Direktorium in Köln hat jetzt die zunächst bis Ende März gültige Übergangsregelung zur Peitschennutzung bis zum 30. April verlängert. Die Rennleitung hat damit auch weiterhin die die Vorgabe, bei übermäßigem Peitschengebrauch keine Disqualifikation des Pferdes auszusprechen, sondern „nur“ den Jockey zu bestrafen.

In der kommenden außerordentlichen Mitgliederversammlung am 26. April soll eine entsprechende Rennordnungsänderung verabschiedet werden.

Die Erklärung des Galopper-Direktoriums im Wortlaut:

„Im Gesamtinteresse der deutschen Vollblutzucht und seiner Leistungsprüfungen und um eine ordnungsgemäße Durchführung der Leistungsprüfungen und damit des Zucht- und Rennbetriebes zu gewährleisten, trifft das Präsidium des Direktoriums bis zur Vorlage und Prüfung der Entscheidung des Oberen Renngerichts für die anstehenden Renntage bis 30. April 2017 folgende vorläufige Maßnahme nach Nr. 696 der Rennordnung (RO): Der Verstoß gegen die Anweisungen zum Peitschengebrauch (R 9) ist kein Disqualifikationsgrund. Verstöße sind nur durch Ordnungsmittel, die sich gegen den Reiter als Verursacher gem. 589 ff RO richten, zu ahnden.“

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