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Galopper-Derby: Droht weiteres Verfahren?

Peitschen-Proteste wurden abgeschmettert – Ende nicht in Sicht.


Das Obere Renngericht im deutschen Galopp-Rennsport hatte sich für die Disqualifizierung der beiden Erstplatzierten im 147. Deutschen Derby wegen übertriebenen Peitscheneinsatzes ausgeprochen. Doch dieser Meinung schloss sich jetzt das normale Renngericht nicht an. Im Gegenteil: Es bezeichnete das Urteil des Obersten Renngerichts als „Nicht-Urteil“. Außerdem habe das Urteil des  Oberen Renngerichts „keinerlei Bindungswirkung“ und verstoße gegen grundlegende Verfassungsgrundsätze, da die Beteiligten im Revisionsverfahren vor dem Oberen Renngericht nicht gehört worden seien.

Es bleibt also zunächst alles so, wie es nach dem Zieleinlauf beim Derby bekantgegeben wurde: Isfahan vor Savoir Vivre und Dschingis Secret. Der Protest sei alleine schon deswegen abgelehnt worden, weil dieser nicht fristgerecht eingereicht worden sei. In der Tat hatte der Rechtsvertreter von Dschingis Secret-Besitzer Horst Pudwill den Protest erst fünf Tage nach dem Derby eingelegt.

Doch die brisante Angelegenheit ist noch nicht vom Tisch. Rein rechtlich ist eine neue Verfahrensaufnahme möglich, wie die Protest-Seite bereits durchblicken ließ.

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