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Fortuna Düsseldorf muss hohe Geldstrafe zahlen

Zuschauer-Teilausschluss konnte aber abgewendet werden.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitligist Fortuna Düsseldorf wegen zweier Fälle „unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ zu einer Geldstrafe in Höhe von 22.500 Euro verurteilt. Weiterhin wurde der ursprünglich bis zum 30. April geltende Bewährungszeitraum für den Teilausschluss (Sperrung der Blöcke 36-39) bis zum 31.Oktober verlängert. Der Club konnte, obwohl die Handlungen der F95-Anhänger vom Kontrollausschuss als schwerwiegend eingestuft wurden, den Teilausschluss abwenden.

Damit sanktioniert der DFB die beiden Auswärtsspiele der Fortuna in Stuttgart (0:2) und Bochum (2:1), bei denen einzelne Personen Pyrotechnik in verstärktem Ausmaß zündeten. Der Bewährungsfall tritt ein, wenn es innerhalb der Bewährungszeit zu einem weiteren schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt.

Für die mögliche Vollstreckung wurden klare Auflagen erteilt: So müssten in diesem Fall beim darauffolgenden Düsseldorfer Zweitliga-Heimspiel die Blöcke 36 bis 39 im Stadion leer und geschlossen bleiben. Zudem dürften dort auch keine Banner, Plakate oder Transparente aufgehängt werden. Die Fortuna hat dem Urteil zugestimmt. Es ist damit rechtskräftig.

 

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Zuschauer zündeten mindestens zehn pyrotechnische Gegenstände.

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