Landgericht hatte der Klage des früheren Geschäftsführers stattgegeben.
Drittliga-Spitzenreiter MSV Duisburg musste eine juristische Niederlage gegen seinen früheren Geschäftsführer Roland Kentsch (Foto) hinnehmen. Das Landgericht Duisburg hat in erster Instanz der Klage von Kentsch auf Zahlung seiner Geschäftsführervergütung für die Zeit nach der Kündigung seines Anstellungsvertrages durch den Verein im Juni 2013 stattgegeben und gleichzeitig die auf Schadenersatz wegen der Lizenzverweigerung für die Zweitliga-Spielzeit 2013/14 gerichtete Widerklage des MSV Duisburg abgewiesen. Nach Ansicht des Klubs war Kentsch für die Entscheidung der DFL verantwortlich, den „Zebras“ die Lizenz zu entziehen. Dieser Meinung schloss sich Richterin Antje Reim offenbar nicht an.
Der MSV kündigte noch am Donnerstag an, vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf Einspruch gegen diese Entscheidung einlegen zu wollen.