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3. Liga: Vier Monate Sperre für Tobias Willers

Wegen Verwicklung in mögliche Manipulation am letzten Spieltag.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittliga-Spieler Tobias Willers (Foto/zuletzt VfL Osnabrück, früher unter anderem Wuppertaler SV, Rot-Weiß Oberhausen, Sportfreunde Lotte und RB Leipzig) nach mündlicher Verhandlung wegen der Vorgänge im Vorfeld des letzten Drittliga-Spieltags der abgelaufenen Saison wegen unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von vier Monaten und einer Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro belegt. Außerdem wird ihm verboten, im Zeitraum der Sperre ein Amt im DFB, seinen Mitgliedsverbänden sowie deren Vereinen und Kapitalgesellschaften zu bekleiden. Das Urteil ist sofort vollstreckbar.

Am 38. und letzten Spieltag der 3. Liga traf der VfL Osnabrück, bei dem Willers damals unter Vertrag stand, auf den abstiegsbedrohten SC Paderborn 07 (0:0). Im Vorfeld des Spiels schlug Spieler Willers anderen Osnabrücker Spielern (Marc Heider und Addy-Waku Menga) vor, Kontakt mit Spielern bzw. Verantwortlichen der zweiten Mannschaft von Werder Bremen aufzunehmen, um von diesen Geld beziehungsweise eine geldwerte Leistung dafür zu erhalten, dass der VfL Osnabrück im Spiel gegen Paderborn an die Leistungsgrenze geht. Werder Bremen schwebte damals in Abstiegsgefahr und hätte von einem Osnabrücker Sieg profitiert. Selbst trat Willers mit einem ähnlichen Ansinnen an einen Spieler von Rot-Weiß Erfurt heran. Einem Verein, der ebenfalls noch in Abstiegsgefahr schwebte. Der VfL Osnabrück rangierte vor dem letzten Spieltag auf Platz sechs und hatte mit Auf- oder Abstieg nichts mehr zu tun.

Zur Zahlung von Geld beziehungsweise dem Transfer von geldwerten Leistungen und einer Beeinflussung des Wettbewerbs kam es nicht. Willers sowie Heider und Menga kamen nach einer Vorwarnung durch den DFB gegen Paderborn nicht zum Einsatz.

Die Verhandlung wurde geleitet von Stephan Oberholz, dem stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts. Zur Urteilsbegründung sagte er: „Für das Gericht steht fest, dass der Spieler es unternommen hat, durch unbefugte Beeinflussung auf den Wettbewerb einzuwirken. Im Rahmen der Strafzumessung haben wir die besonderen persönlichen Umstände des Spielers berücksichtigt, daher haben wir keine noch längere Sperre verhängt.“ Gegen das Urteil kann binnen einer Woche Berufung zum DFB-Bundesgericht eingelegt werden.

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