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Jockeys: Lizenz gegen Unterschrift

Die Jockeys müssen die neue Peitschenregelung akzeptieren.
Lizenz nur gegen Unterschrift: Die Jockeys müssen das Formular zur
Vertragsstrafe hinsichtlich der Peitschenregelung ohne Einschränkungen
unterschreiben. Bei Minderjährigen gilt die Unterschrift des gesetzlichen
Vertreters. Sollte die Unterschrift nicht oder eingeschränkt vorliegen,
erhalten die Jockeys keine Lizenz oder Reiterlaubnis. Die Regelung
sieht vor, dass im gesamten Rennen nur noch fünf Schläge mit der
Peitsche erlaubt sind. Für 2013 hat man sich allerdings auf eine
Übergangslösung geeinigt. Die Vertragsstrafe wird wirksam, wenn ein
Jockey zum zweiten Mal mehr als fünfmal mit der Peitsche schlägt.
Die Strafe wird jedoch sofort fällig, wenn ein Reiter in einem Rennen
mehr als sechsmal die Peitsche einsetzt.

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