Didier Drogba
Die Europäische Fußball-Union (UEFA) hat den Einspruch des Bundesligisten
Schalke 04 gegen die Wertung des Achtelfinal-Hinspiels der Champions League bei
Galatasaray Istabul (1:1) abgelehnt. Die Königsblauen hatten den Einspruch eingelegt,
weil sie Zweifel an der Spielberechtigung des Ivorers Didier Drogba für die Türken hatten.
Die Ermittlungen der UEFA ergaben, dass Galatasaray die internationale Spielberechtigung
form- und fristgerecht beantragt hatte.