Wegen dem Fehlverhalten einiger Anhänger wurde Preußen Münster zu einer Geldstrafe verurteilt.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Preu-
ßen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kon-
trollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger,
begangen durch zwei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in
Höhe von 5000 Euro belegt.
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