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ETB: Dirk Helmig sollte Sparkommissar machen

Drastische Etatreduzierung Grund für die Trennung beim Oberligisten?

Sind Sparpläne der wahre Grund dafür, dass Schwarz-Weiß Essens Trainer Dirk Helmig,
dem der Vorstand bereits einen Vertrag bis Mitte 2014 gegeben hatte, den ETB bereits
zum Saisonende verlässt? Nach Informationen von MSPW sollte Helmig, der seit vier
Jahren am Uhlenkrug arbeitet, mit einem drastisch reduzierten Etat auskommen. An-
geblich soll es sich um eine Größenordnung von nur noch rund 50.000 Euro handeln.
Der bisherige Etat des Niederrhein-Oberligisten liegt um ein Mehrfaches höher.

Am Dienstag nun wollen die Schwarz-Weißen einen neuen Sportlichen Leiter präsentieren.
Ex-Schalke- und Rot-Weiss Essen-Profi Matthias Herget könnte dann  vorgestellt werden.
Herget, der auch für den einstigen Bundesligisten Bayer 05 Uerdingen aktiv war, wohnt
seit vielen Jahren in Essen-Bredeney. Er beschäftigte sich zuletzt vor allem als Chef-
Manager der Schalker Traditions-Mannschaft, eine der vielgefragten Senioren-Mann-
schaften in Deutschland. Außerdem trat er seit Jahren als Ausbilder bei Fußball-Schulen
auf. Gerade diese Tätigkeit dürfte ihn  bei den Schwarz-Weißen vom Uhlenkrug, die in
Zukunft noch stärker auf talentierten Fußballnachwuchs setzen wollen, ins Gespräch
gebracht haben.

Zusätzlich zum Sportlichen Leiter soll noch ein neuer Trainer für die Oberliga-Mannschaft
verpflichtet werden. Wegen der neuen Doppelspitze kommen zweifelsohne zusätzliche
Kosten auf den nicht gerade betuchten Traditionsclub aus dem Essener Süden zu.

Auch außerhalb der eigentlichen Fußallszene bleibt Schwarz-Weiß Essen in den Schlag-
zeilen. Juristen weisen die Vereinsführung darauf hin, dass der Vereinsausschluss des
früheren ETB-Geschäftsführers Ernst Böhle, von dem sich die Vereinsführung vor der
letzten Mitgliederversammlung angegriffen fühlte, rechtswidrig sei. Böhle hatte sich in
einem Zeitungsinterview im Ton vergriffen, wurde deswegen vom amtierenden Vorstand
nach jahrzehntelanger Mitgliedschaft kurzfristig rausgeworfen. „Ihm ist kein rechtliches
Gehör gewährt worden, wie es § 10, Nummer 5, der Satzung vorsieht“, erklärte ein im
Vereinsrecht sehr erfahrener Essener Rechtsanwalt gegenüber MSPW.

Derweil brodelt es hinter den Kulissen auch in  einer anderen Angelegenheit. Bei der
Entlastung des Vorstandes, die nach dem turbulenten Ablauf der Versammlung ein
äußerst knappes Ergebnis gebracht hatte, soll es zu ungültigen Stimmabgaben
gekommen sein.

 

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