Der nach dem Ausschluss von Dynamo Dresden frei gewordene Platz in der
nächsten DFB-Pokal-Hauptrunde soll nach MSPW-Informationen an den
Württembergischen Fußballverband (WFV) gehen. Eine Beschlussvorlage
muss nur noch vom DFB-Präsidium abgesegnet werden. Damit wäre auch
die ebenfalls diskutierte Möglichkeit vom Tisch, den freien Pokalplatz mög-
licherweise an den Tabellenfünften der 3. Liga zu vergeben. Dort bleibt es
dabei, dass sich nur die vier Erstplatzierten für den „großen Lostopf“ qualifizieren.
Württemberg ist nach Bayern, Westfalen und Niedersachsen der viertgrößte
Landesverband im DFB. Die drei größten Verbände erhalten jedes Jahr im
Gegensatz zu den kleineren Ländern zwei Startplätze im DFB-Pokal. Als
Nachrücker profitiert nun Württemberg vom Ausschluss des Zweitligisten aus
Dresden, der wegen Zuschauerausschreitungen auisgesprochen wurde.
Als Pokalsieger in Württemberg steht der Drittligist 1. FC Heidenheim bereits
fest. Sollte der FCH (aktuell Tabellendritter) am Saisonende unter den ersten
vier Mannschaften in der 3. Liga bleiben, rückt der unterlegene Finalgegner
Neckarsulmer Sport-Union (1:3) automatisch in den DFB-Pokal nach. Der
zusätzliche zweite Startplatz könnte dann zwischen den ausgeschiedenen
Halbfinalisten SG Sonnenhof Großaspach und SSV Ulm 1846 (beide Regionalliga
Südwest) ermittelt werden. Die Entscheidung darüber trifft der Württembergische
Fußballverband.