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WSV-Insolvenz: Zwei Szenarien möglich

Verband verdeutlicht die Modalitäten zum Abstieg aus der Oberliga Nordrhein.

Nach dem Insolvenzantrag des Wuppertaler SV veröffentliche der Fußballverband Niederrhein folgende Mitteilung: Wird das Insolvenzverfahren bis zum 30.06.2013 eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt, wird der Wuppertalers SV gem. § 6 der DFB-Spielordnung auf den letzten Tabellenplatz der Regionalliga West gesetzt und ist damit Absteiger des Spieljahres 2012/2013. Die Spielordnung des WFLV bezieht sich im § 52 Abs. 9 ausdrücklich auf die DFB-Spielordnung.

Somit würden im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zum 30.06.2013 die Vereine Wuppertaler SV, FC Kray und MSV Duisburg U23 aus der Regionalliga West in die Oberliga Niederrhein absteigen. Sollte das Insolvenzverfahren nach dem 30.06.2013 eröffnet werden, bleibt es bei 6 Absteigern aus der Oberliga Niederrhein. Die 2. Mannschaft des Wuppertaler SV würde ihren Platz in der Oberliga Niederrhein behalten. Zieht der Wuppertaler SV seine 1. Mannschaft vom Spielbetrieb der Regionalliga zurück, gilt er als erster Absteiger aus der Regionalliga im Spieljahr 2013/2014.

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