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Geldstrafe gegen Preußen Münster

Die „Adlerträger“ müssen 3500 Euro zahlen.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SC Preußen
Münster zu einer Geldstrafe von 3500 Euro verurteilt. Der Verein hatte am 1. Spieltag
im Spielbericht der Drittliga-Begegnung gegen Wacker Burghausen (3:0) Ersatztorhüter
Aziz Recep als einen der vier Akteure eingetragen, der nach den Anforderungen der
DFB-Spielordnung als spielberechtigter U 23-Spieler gilt. Diese Angaben stimmten auch
mit der Spielberechtigungsliste überein. Allerdings ergaben die Ermittlungen des DFB-
Sportgerichts nun, dass Aziz Recep, der gegen Burghausen nicht zum Einsatz kam,
griechischer und nicht deutscher Staatsbürger ist. Das wurde vor sechs Jahren beim
Passantrag von Preußen Münster auch so angegeben, dann aber beim zuständigen
DFB-Mitgliedsverband fälschlicherweise anders vermerkt.

„Dem Verein kann und muss lediglich zur Last gelegt werden, dass er diesen Fehler
nicht bemerkte oder monierte – dass ihm also ein Kontrollverschulden anzurechnen
ist. Daher die Geldstrafe für ein unsportliches Verhalten und keine Änderung der Spiel-
wertung“, so Achim Späth, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts.

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