Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den MSV Duisburg wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt. Unmittelbar vor und mit Beginn der Begegnung am 10. November beim VfL Osnabrück (1:0 für den MSV) waren von Duisburger Anhängern drei Knallkörper gezündet und in Richtung des Platzes geworfen worden. Später wurden dann noch zwei Bengalische Feuer abgebrannt. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
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