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Ab Saison 2014/2015: Bewährungsstrafen möglich

Neue Regelung wurde vom DFB beschlossen.

Ab der kommenden Saison können Sperren oder Geldstrafen gegen Spieler, Trainer und Vereine zur Bewährung ausgesetzt werden. Nach der vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) beschlossenen Regelung beträgt die Bewährungsfrist mindestens fünf Monate und höchstens fünf Jahre.

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