Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) hat eine neue Regelung für die Saison 2014/2015 beschlossen. Der Meister der Oberliga Westfalen hat dann ein Startrecht im DFB-Pokal. Den zweiten Startplatz des Verbandes erhält der Verbandspokalsieger. Bisher waren beide Pokal-Finalisten für die erste Hauptrunde um den DFB-Pokal qualifiziert. Sollte eine zweite Mannschaft die Oberliga-Meisterschaft gewinnen, rückt einer der folgenden Klubs nach.
In einer Mitteilung des Verbandes heißt es außerdem:
„Der Meister der Oberliga Westfalen ist verpflichtet, vom Fernsehgeld der 1. Runde des DFB-Pokals 50% in einen Solidartopf an den FLVW abzuführen. Der Solidartopf kommt den teilnehmenden Mannschaften des Verbandspokals zugute. Die Abführung erfolgt automatisch durch den DFB an den FLVW. Eine entsprechende Abtritts-Erklärung haben alle Mannschaften der Oberliga Westfalen immer vor Beginn der Saison zu unterschreiben. Sollte eine Mannschaft der Oberliga Westfalen die Abtritts-Erklärung nicht unterschreiben und Meister der Oberliga Westfalen werden, geht automatisch das Teilnahmerecht an der DFB-Pokal Hauptrunde auf die nächstplatzierte Mannschaft, die die Abtritts-Erklärung unterschrieben hat, über.“