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Medien: „Etappensieg“ für Roland Kentsch

Ehemaliger MSV-Geschäftsführer klagt gegen seine fristlose Kündigung.

Der ehemalige Geschäftsführer des MSV Duisburg, Roland Kentsch, hat nach übereinstimmenden Medienberichten vor dem Landgericht in Duisburg im Verfahren um seine fristlose Kündigung im Juni 2013 einen ersten juristischen Etappensieg gegen seinen früheren Arbeitgeber erzielt. Nach Meinung von Richterin Antje Reim war die Kündigung aus formellen Gründen unwirksam. Grund: Als einziges Vorstandsmitglied soll MSV-Präsident Udo Kirmse das Schreiben unterzeichnet haben. Eine zweite Unterschrift bzw. eine entsprechende Vollmacht liege nicht vor.

Damit hat Kentsch, der gegen die fristlose Kündigung geklagt und zunächst seine monatlichen Bezüge von Juni bis August 2013 eingefordert hatte, offenbar gute Chancen, dass ihm die Kammer bei der Urteilsverkündung am 3. April Recht geben wird. In diesem Fall könnte Kentsch wohl auch noch die Gehälter für neun weitere Monate einklagen.

Der MSV will seinerseits angeblich Schadenersatz gegen seinen ehemaligen Geschäftsführer geltend machen, weil Kentsch im Rahmen des Lizenzierungsverfahrens bei der Deutschen Fußball-Liga (DFL) Fehler unterlaufen sein sollen und er seine Pflichten verletzt haben könnte. Die DFL hatte den „Zebras“ die Lizenz verweigert. Die Folge war der Zwangsabstieg in die 3. Liga.

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