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1. FC Köln muss 80.000 Euro zahlen

Außerdem droht ein Teilausschluss von Zuschauern.

Das Sportgericht des Deutschen Fußballbunds DFB hat den Zweitligisten 1. FC Köln wegen der Vorfälle rund um Spiele des FC in der laufenden Saison zu einer Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro verurteilt. Zudem droht dem FC ein Teilausschluss von Zuschauern bei zwei Heimspielen. Dieser Teil der Strafe ist jedoch zunächst für neun Monate auf Bewährung ausgesetzt. Der 1. FC Köln hat das Urteil am Mittwoch akzeptiert und nimmt wie folgt Stellung:

Die Sanktionen sind die Folge folgender Vorkommnisse: Der Einsatz von Pyrotechnik und weitere schwerwiegende Fehlverhalten von Teilen der Fans bei den Spielen in Trier (DFB-Pokal), Bochum und Düsseldorf, das Werfen von Gegenständen aus dem Auswärtsfanblock auf den Platz in Paderborn sowie der Böllerwurf eines Zuschauers im RheinEnergieStadion gegen Paderborn.

Der DFB spricht dem 1. FC Köln kein Verschulden an den Vorkommnissen zu. Im Gegenteil wird das große Engagement des Clubs sowohl bei der präventiven Fanarbeit als auch bei den Ermittlungen nach entsprechenden Vorfällen ausdrücklich hervorgehoben und laut Strafantrag „in ganz erheblichem Umfang“ strafmildernd berücksichtigt.

„Wegen der Vielzahl unterschiedlicher Vorfälle mussten wir mit einer empfindlichen Strafe rechnen, auch wenn uns als Verein am Fehlverhalten einzelner Zuschauer keine Schuld trifft“, sagt FC-Geschäftsführer Alexander Wehrle. „Wir respektieren umso mehr, dass der DFB-Kontrollausschuss sich im Zuge der Anhörungen in diesem Verfahren mit unseren großen Bemühungen in Sachen Fanarbeit und Sicherheit so ausführlich auseinandergesetzt und sie berücksichtigt hat.“

FC-Präsident Werner Spinner sagt: „Ohne das Engagement, etwa in der AG Fankultur mit Thomas Schönig und Rainer Mendel, wäre die Strafe wohl noch härter ausgefallen. Wir halten am Dialog fest. Dennoch gibt es angesichts des drohenden Teilausschlusses von Zuschauern, der uns schwer treffen würde, keinen Grund, sich zurückzulehnen und wir fordern alle Fans dringend dazu auf, dazu beizutragen, dass der FC nicht weiter durch solche Vorfälle geschädigt wird.“

Zu Ungunsten des 1. FC Köln wird im Strafantrag gewertet, dass Anhänger des FC bereits bei insgesamt neun Spielen der laufenden Saison negativ aufgefallen seien. FC-Geschäftsführer Jörg Schmadtke betont daher: „Angesichts des Strafmaßes appellieren wir erneut an jenen Teil der aktiven Fanszene, dem ein Großteil der Verfehlungen zuzurechnen ist, sich klarzumachen, welchen Schaden sie dem 1. FC Köln zufügen. Jede Strafe trifft uns und bedeutet, dass wir weniger Geld für die sportliche und strukturelle Entwicklung des FC zur Verfügung haben. Es liegt zu einem großen Teil am Verhalten dieser Fans, ob es zusätzlich zu einem Teilausschluss kommt.“

Über die genannten Strafen hinaus muss der 1. FC Köln weitere 30.000 Euro in Maßnahmen wie eine Erweiterung des Ordnungsdienstes bei Auswärtsspielen investieren und dies dem DFB nachweisen.

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