7.500 Euro Geldstrafe wegen Fehlverhaltens der Anhänger.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SC Preußen Münster wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7500 Euro belegt. Vor dem Drittligaspiel gegen den VfL Osnabrück am 1. März (1:1) waren im Münsteraner Zuschauerblock zahlreiche Leuchtfackeln und Rauchkörper mit erheblicher Rauchentwicklung gezündet worden. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt. Es ist damit rechtskräftig.