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DFL: Bisher keine Lizenzverweigerung

Einige Clubs müssen bis Ende Mai Bedingungen erfüllen.

Die Deutsche Fußball Liga (DFL) hat jetzt erste Entscheidungen im Lizenzierungsverfahren der Bundesliga und 2. Bundesliga für die Saison 2014/15 getroffen. Für die 36 Lizenzen der beiden deutschen Profiligen haben sich 49 Vereine und Kapitalgesellschaften beworben. In erster Instanz wurde keinem Club die Lizenz verweigert. Um die endgültige Spielberechtigung zu erhalten, müssen jedoch einige Bewerber bis Ende Mai Bedingungen erfüllen. Die Clubs haben nun zunächst bis zum 29. April Zeit, Beschwerde gegen die Erstentscheidungen einzulegen. Voraussichtlich am 7. Mai erfolgt die zweite Entscheidung der DFL, gegen die innerhalb von fünf Tagen erneut Beschwerde eingelegt werden kann. Am 15. Mai tagt erstmals der Lizenzierungsausschuss und entscheidet endgültig über die zweite Beschwerde. Am 28. Mai erfolgt dann die finale Entscheidung durch den Lizenzierungsausschuss über eventuell erforderliche Bedingungserfüllungen und die endgültige Vergabe der Lizenzen.

Neben der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit überprüft die DFL als satzungsgemäß erste Instanz auch infrastrukturelle, rechtliche, personell-administrative, medientechnische, sicherheitstechnische und sportliche Kriterien, die in der Lizenzierungsordnung definiert sind, um einen integren und fairen Wettbewerb sicherzustellen. In diesem Zuge kann die DFL Bedingungen und/oder Auflagen erteilen. Eine Bedingungserfüllung bedeutet: Der Club erhält die Spielberechtigung erst, wenn bestimmte Vorgaben zu einem bestimmten Zeitpunkt vor der Saison fristgerecht nachgewiesen worden sind. Im Gegensatz dazu wird bei Auflagen festgelegt, welche Vorgaben nach erhaltener Spielberechtigung während der Saison einzuhalten sind.

„Für die Saison 2014/15 erfolgt die Lizenzierung bei Clubs mit Konzernstrukturen erstmals auf Basis von Konzernabschlüssen. Dadurch werden auch Tochterunternehmen, wie zum Beispiel die Stadion-Gesellschaften, in die Bewertung einbezogen“, sagt Werner Möglich, Direktor Lizenzierung der DFL. Bis dato wurden vor einem entsprechenden Beschluss der Generalversammlung des Ligaverbandes im August 2013 die Entscheidungen im Rahmen des Lizenzierungsverfahrens grundsätzlich anhand von Einzelabschlüssen getroffen.

 

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