Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten VfL Bochum wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 8.000 Euro belegt. In der 19. Minute des Zweitligaspiels gegen Arminia Bielefeld (1:4) am 25. April wurden mehrere Feuerzeuge aus dem Bochumer Zuschauerblock geworfen. Nach dem Schlusspfiff kletterten zudem sechs Bochumer Zuschauer über den Zaun. Diese und weitere Bochumer Zuschauer, die durch ein geöffnetes Fluchttor in den Innenraum gelangten, konnten durch einen verstärkten Ordnungsdienst zurückgedrängt werden. Darüber hinaus wurden kurz vor Beginn des Zweitligaspiels beim TSV 1860 München (0:2) am 4. Mai im Bochumer Zuschauerblock Rauchbomben entzündet.
Wegen des Zündens von Pyrotechnik und Rauchbomben durch eigene Fans war zuvor auch Fortuna Düsseldorf zu einer Geldstrafe (12.000 Euro) verurteilt worden.