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FVN: Gelbsperren jetzt auch bei Amateuren

Änderung der WFLV-Statuten wird sofort umgesetzt.
Die jeweils fünfte Gelbe Karte für eine(n) Spieler(in) zieht im Senioren-Spielbetrieb (Herren und Frauen) des Fußballverbandes Niederrhein (FVN) und damit auch unterhalb der Regionalliga künftig eine Spielsperre nach sich. Möglich macht dies eine Änderung der Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO), die der Westdeutsche Fußball- und Leichtathletikverband (WFLV) in seinen Amtlichen Mitteilungen vom 18. Juni veröffentlicht hat.

„Der FVN wird die Änderungen bereits zur neuen Saison in allen Seniorinnen- und Seniorenklassen umsetzen“, kündigt Wolfgang Jades an. Der Vorsitzende des Verbands-Fußballausschusses erhofft sich durch die Einführung mehr Fairness auf den Plätzen: „Bislang blieben gelbe Karten im Amateurfußball gänzlich folgenlos. Daher wurde der Ruf nach einer solchen Anpassung laut, um auch der gelben Karte mehr Gewicht zu verleihen.“

Der administrative Aufwand für Vereine, Schiedsrichter und Funktionäre erhöht sich durch die neue Regelung nicht. Dank des flächendeckend eingeführten Elektronischen Spielberichts können persönliche Strafen problemlos nachgehalten werden. Details zur Umsetzung der automatischen Sperre werden in den Durchführungsbestimmungen zur neuen Saison festgehalten, die in den kommenden Wochen durch den FVN herausgegeben werden.

Paragraph 9 der  Rechts- und Verfahrungsordnung (RuVO) des WFLV im Wortlaut:

§ 9 Automatische Sperre

(1) Ein vom Schiedsrichter auf Dauer des Feldes verwiesener Spieler ist automatisch für die nächstfolgenden zwei Wochen für alle Spiele seines Vereins, höchstens jedoch für zwei Pflichtspiele der Mannschaft, in der der Feldverweis erfolgte, gesperrt, ohne dass es eines besonderen Verfahrens oder einer besonderen Benachrichtigung bedarf. Diese Regelung gilt auch für das Zeigen der Roten Karte vor oder nach dem Spiel auf dem Spielfeld.

Wird ein Spieler infolge zweier Verwarnungen im selben Spiel durch Zeigen der Gelb/Roten Karte des Feldes verwiesen, so ist er automatisch für die nächstfolgende Woche für alle Spiele seines Vereins, höchstens jedoch für ein Pflichtspiel der Mannschaft, in der der Feldverweis erfolgte, gesperrt, ohne dass es eines besonderen Verfahrens oder einer besonderen Benachrichtigung bedarf. Hiermit sind die Folgen eines Feldverweises durch Zeigen der Gelb/Roten Karte abschließend geregelt.

Die Landesverbände sind berechtigt, entsprechend den für die Regionalliga West gem. § 10a geltenden Maßgaben für alle oder einzelne Spielklassen des Landesverbandes durch Durchführungsbestimmungen festzulegen, dass Spieler nach Zeigen von jeweils fünf Gelben Karten automatisch gesperrt sind.

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