Pyrotechnik-Vorfälle gegen Eintracht Frankfurt (1:1) im November 2012.
Wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung wurden vier Mitglieder der Schalker Ultragruppierung „Hugos“ zu Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Das Schöffengericht in Gelsenkirchen-Buer ahndete damit die Vorkommnisse beim Bundesligaspiel zwischen Schalke 04 und Eintracht Frankfurt (1:1 am 24. November 2012), bei dem die „Hugos“ in der Arena unter anderem Leuchtfackeln gezündet hatten. Sie wurden auch mit langjährigen Stadionverboten belegt.