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Bielefeld: DFB lehnt Einspruch gegen Börner-Sperre ab

Der Innenverteidiger fehlt den Ostwestfalen damit noch zweimal.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) bestätigte in mündlicher Verhandlung die Strafe für Julian Börner vom Drittligisten Arminia Bielefeld. Damit bleibt es bei drei Spielen Sperre wegen eines groben Foulspiels in der Partie beim FC Energie Cottbus (1:1). Damit steht der Innenverteidiger den Ostwestfalen auch im Derby bei Preußen Münster (19. Oktober) und gegen Rot-Weiß Erfurt (24. Oktober) nicht zur Verfügung.

Nach der Verhandlung im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus erläuterte Stephan Oberholz, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, die Urteilsfindung: „Im Anschluss an die Beweisaufnahme ging das Sportgericht von einem rücksichtslosen Einsatz des Spielers aus, der grundsätzlich mit der Mindeststrafe von zwei Spielen Sperre für ein rohes Spiel hätte geahndet werden können. Straferschwerend kam allerdings hinzu, dass Julian Börner in den letzten eineinhalb Jahren bereits dreimal wegen eines rohen Spiels sanktioniert werden musste. Daher wurde das Strafmaß erhöht, was der ständigen DFB-Rechtsprechung entspricht.“

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