Bayer-Trainer muss für unsportliches Verhalten zahlen.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Roger Schmidt (Foto), Trainer des Bundesligisten Bayer 04 Leverkusen, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro belegt.
Schmidt hatte sich während des Bundesligaspiels bei Werder Bremen (1:2) am Spielfeldrand unsportlich geäußert, auch gegenüber dem Vierten Offiziellen Tobias Stieler (Hamburg), und war von Schiedsrichter Peter Sippel (München) auf die Tribüne verwiesen worden. Roger Schmidt hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.