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VFC Plauen erwirkt Einstweilige Verfügung

Partien der Vogtländer müssen laut Gericht gewertet werden.
Die Verwirrung um die Spielwertungen des Nordost-Regionalligisten VFC Plauen geht weiter. Das Landgericht Berlin erließ jetzt eine Einstweilige Verfügung, nach der die Ligaspiele der Vogtländer, über deren Vermögen seit Anfang Januar ein Insolvenzverfahren läuft, zumindest bis zur Entscheidung in der Hauptsache zu werten sind. Das hatte der Insolvenzverwalter des VFC, Klaus Siemon (Düsseldorf/Chemnitz), im juristischen Streit mit dem Nordostdeutschen Fußballverband (NOFV) beantragt.

Der NOFV hatte sich vor einer Woche in einem Präsidiumsbeschluss gegen eine Wertung der Partien mit VFC-Beteiligung ausgesprochen und dabei auch auf die DFB-Spielordnung verwiesen. Mit dieser Entscheidung hielt sich der NOFV allerdings nicht an einen Vergleich, den er zuvor selbst mit dem Insolvenzverwalter geschlossen hatte. Das Landgericht verwies nun in seiner Begründung aber eben auf diesen Vergleich. Dieser könne „nicht einseitig von dem Vertragspartner geändert werden“.

Wie es nun weitergeht, ist offen. Der Verband reagierte auf die neueste Entwicklung zumindest offiziell noch nicht, in der Regionalliga-Tabelle wird Plauen weiterhin mit null Punkten am Tabellenende geführt. Sollte der Gerichtsbeschluss umgesetzt werden, wäre der VFC plötzlich wieder auf Rang 13 zu finden. An der Tabellenspitze stünde dann nicht mehr der 1. FC Magdeburg, sondern der FSV Wacker Nordhausen. Der VFC Plauen bestreitet am Sonntag ab 13.30 Uhr gegen den Berliner AK sein erstes Heimspiel nach der Winterpause.

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