Drittligist FC Erzgebirge Aue hat beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) fristgerecht Einspruch gegen die Wertung der jüngsten 0:2-Niederlage bei der SG Sonnenhof Großaspach eingelegt. Aus Sicht der „Veilchen“ soll der Führungstreffer der SGS in der 19. Minute irregulär gefallen sein, weil Schiedsrichter Justus Zorn (Freiburg) den direkten Freistoß noch nicht freigegeben hatte.
Das DFB-Sportgericht wird nun die Beteiligten anschreiben und um Stellungnahmen bitten. Nach Auswertung beider Berichte entscheidet das Sportgericht über den weiteren Verlauf des Verfahrens.