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Schalke: Johannes Geis für fünf Spiele gesperrt

Schienbeinbruch und Außenbandriss bei Gegenspieler André Hahn.

Für André Hahn (Foto) vom Bundesligisten Borussia Mönchengladbach ist die Hinrunde gelaufen. Der Offensivspieler zog sich beim 3:1-Sieg gegen den FC Schalke 04 einen Bruch des Schienbeinkopfes und einen Riss des Außenmeniskus im linken Knie zu. Um eine Operation kommt Hahn nicht herum.

Der Gladbacher hatte sich die Verletzung bei einem Foulspiel von Johannes Geis zugezogen. Der Schalker sah dafür die Rote Karte.

Auf seiner Facebook-Seite entschuldigte sich Geis umgehend bei seinem Gegenspieler:

„Ich kann gar nicht in Worte fassen, was heute passiert ist.

Mir tut das schlimme Foul an André sehr Leid und ich entschuldige mich bei ihm, seiner Familie, dem Verein und allen Fans. Ich habe ihn in der Situation nicht richtig gesehen und habe seine Bewegungen falsch eingeschätzt.

Wer mich kennt, weiß, dass ich ein fairer Sportsmann bin und mir so etwas in meiner Karriere noch nie passiert ist. Die Gesundheit aller Spieler ist mir sehr wichtig! Ich habe mich, als ich die Bilder im TV sah, sofort an meinen alten Mannschaftskollegen Elkin Soto errinnert und wünsche mir sehr, dass André sich nicht ernsthaft verletzt hat!

Ich verstehe, dass viele Menschen aufgebracht sind und ihre Emotionen hier auf meiner Seite rauslassen. Ich kann es komplett verstehen. Allerdings würde ich darum bitten, den nötigen Anstand zu bewahren.

Ich habe mich bereits persönlich bei André Hahn entschuldigt und werde auch in den nächsten Tagen mit ihm in Kontakt bleiben, trotzdem noch einmal:

Es tut mir Leid, André!

euer Geisi“

Das DFB-Sportgericht fällte bereits Montag das Urteil. Geis wurde – wettbewerbsübergreifend – für fünf Partien gesperrt. Außerdem muss er eine Geldstrafe von 15.000 Euro zahlen. Wettbewerbsübergreifende Sperre werden nur bei besonders schweren Vergehen ausgesprochen. Geis fehlt damit erstmals am Mittwoch ab 20.30 Uhr im DFB-Pokalspiel gegen Borussia Mönchengladbach sowie in den folgenden vier Bundesliga-Spielen gegen Ingolstadt (31. Oktober), Borussia Dortmund (8. November), Bayern München (21. November) und Bayer 04 Leverkusen (29. November). Nur in der Europa League darf Geis in dieser Zeit eingesetzt werden.

Die Begründung des Sportgerichts im Wortlaut:

„Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Johannes Geis vom Bundesligisten FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von fünf Pflichtspielen und einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt. Die Sperre gilt wettbewerbsübergreifend sowohl für Bundesliga- als auch für DFB-Pokalspiele.

Geis war in der 80. Minute des Bundesligaspiels bei Borussia Mönchengladbach von Schiedsrichter Wolfgang Stark (Ergolding) des Feldes verwiesen worden. Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.“

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