Ex-Schalker hatte wegen einer Unsportlichkeit „Rot“ gesehen.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Julian Draxler (Foto) vom Bundesligisten VfL Wolfsburg „wegen unsportlichen Verhaltens“ mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen und einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.
Der Ex-Schalker hatte in der Partie beim FSV Mainz 05 (0:2) wegen groben Foulspiels (hohes Bein) die Rote Karte gesehen. Sowohl der Spieler als auch der Verein haben dem Urteil zugestimmt. Damit ist es rechtskräftig.