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Düsseldorf: Demirbay im neuen Jahr wieder dabei

Fünfwöchige Sperre für frauenfeindlichen Spruch des Fortuna-Profis.
Einen Teilerfolg erzielte Zweitligist Fortuna Düsseldorf vor dem Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB): Die Kammer belegte jetzt Fortuna-Mittelfeldspieler Kerem Demirbay (Foto) im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen „unsportlichen Verhaltens“ mit einer Sperre von fünf Wochen für jegliche Fußballspiele. Diese Sperre läuft von heute bis einschließlich 11. Januar 2016. Ursprünglich sollte Demirbay für fünf Meisterschaftsspiele gesperrt werden.

Hans E. Lorenz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, erklärt dazu: „Die Zeitsperre entspricht dem Wortlaut des Diskriminierungs-Paragraphen 9, Absatz 2, der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung. Durch die zeitliche Begrenzung der Strafe ist Kerem Demirbay nach der Winterpause direkt wieder spielberechtigt. Ihm war zugute zu halten, dass er sportgerichtlich bislang nicht in Erscheinung getreten ist, sich bei der Schiedsrichterin entschuldigt hat und seine Äußerung bedauert, er eine vereinsinterne Geldstrafe bekommen und auf freiwilliger Basis als Schiedsrichter ein Mädchenspiel geleitet hat.“

Demirbay hatte nach dem Erhalt der Gelb-Roten Karte in der 85. Minute des Düsseldorfer Zweitligaspiels beim FSV Frankfurt (2:1) am 29. November 2015 zu Schiedsrichterin Bibiana Steinhaus (Hannover) gesagt: „Frauen haben auf einem Fußballplatz nichts zu suchen.“

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