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VfL Bochum muss 18.000 Euro Strafe zahlen

DFB-Sportgericht ahndet „unsportliches Verhalten“ der Anhänger.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen sechs Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 18.000 Euro belegt.

Während der Zweitligaspiele gegen den MSV Duisburg (3:0), gegen dem 1. FC Union Berlin (1:1) und im Rückspiel beim MSV (0:0) waren Bochumer Zuschauer durch das Abbrennen von Pyrotechnik aufgefallen, ebenso während des DFB-Pokalspiels beim FSV Salmrohr (5:0).

Hinzu kommen Bierbecher-Würfe aus dem Bochumer Zuschauerblock in Richtung der Gästespieler während der Zweitligaspiele gegen den 1. FC Kaiserslautern (1:2) und gegen Union Berlin sowie ein Feuerzeug-Wurf in den Strafraum der Gästemannschaft kurz vor Ende des Zweitligaspiels gegen den FC St. Pauli (1:1). Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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