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Bayer 04: Mehrere Spiele Sperre für Roger Schmidt

Nach Eklat gegen Dortmund muss er außerdem 20.000 Euro zahlen.

Roger Schmidt (Foto), Trainer des Bundesligisten Bayer 04 Leverkusen, wurde nach dem Eklat in der Begegnung gegen Borussia Dortmund (0:1/MSPW berichtete) vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für fünf Spiele belegt. Davon sind drei Spiele direkt zu verbüßen, während die anderen beiden bis zum 30. Juni 2017 zur Bewährung ausgesetzt werden. Außerdem muss der Trainer eine Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro zahlen.

Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Trainer nicht gestattet, während eines Spieles seiner Mannschaft im Stadion-Innenraum zu sein. Das Innenraum-Verbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit seiner Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Schmidt war in der 68. Minute der Partie gegen Dortmund von Schiedsrichter Felix Zwayer (Berlin) aus dem Innenraum verwiesen worden, kam diesem Verweis aber trotz mehrmaliger Aufforderung zunächst nicht nach. Daraufhin hatte der Unparteiische die Begegnung für rund zehn Minuten unterbrochen. Der Trainer hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

10.000 Euro Geldstrafe für Rudi Völler

Bayer-Sportchef Rudi Völler wurde vom DFB-Sportgericht wegen unsportlichen Verhalten mit einer Geldstrafe von 10.000 Euro belegt. Grund dafür sind Äußerungen in Fernsehinterviews, die Völler im Anschluss an das Spiel zwischen Leverkusen und Dortmund getätigt hatte. Dabei sagte Völler unter anderem in Richtung des Unparteiischen: „Aber er hat sich ja revanchiert. Deshalb hat er auch den Elfmeter nicht gepfiffen.“ Völler hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Quelle: DFB.de

 

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