Zwölf Bewerber aus der 3. Liga wollen aufsteigen.
Fristgerecht haben alle 36 Vereine und Kapitalgesellschaften des Ligaverbandes (1. und 2. Bundesliga) ihre Unterlagen für das Lizenzierungsverfahren zur kommenden Saison 2016/17 bei der DFL Deutsche Fußball Liga eingereicht.
Die Frist zur Abgabe endete am Dienstag um 15.30 Uhr. Die Frist für Bewerber aus der 3. Liga für eine Lizenz in der 2. Bundesliga war bereits am 1. März 2016 abgelaufen. Zwölf Clubs aus der 3. Liga haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Die Erstentscheidungen werden den insgesamt 48 Clubs voraussichtlich in der zweiten April-Hälfte zugehen.
Im Lizenzierungsverfahren überprüft die DFL als satzungsgemäß erste Instanz neben der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auch infrastrukturelle, rechtliche, personell-administrative, medientechnische und sportliche Kriterien. In diesem Schritt kann die DFL gemäß der Lizenzierungsordnung Bedingungen und/oder Auflagen erteilen. Im Falle von Bedingungen erhält ein Club die Spielberechtigung, wenn zu einem bestimmten Zeitpunkt vor der Saison bestimmte Vorgaben der DFL fristgerecht erfüllt wurden. Bei Auflagen ist hingegen festgelegt, welche Vorgaben von dem Club nach dem Erhalt der Spielberechtigung während der anstehenden Saison eingehalten werden müssen.