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DFL: Lizenzerteilung für alle 42 Bewerber

Einige Klubs müssen allerdings Bedingungen und Auflagen erfüllen.
Die Deutsche Fußball Liga (DFL) hat am Montag erste Entscheidungen im Lizenzierungsverfahren der Bundesliga und 2. Bundesliga für die kommende Saison 2016/17 getroffen. Dabei wurde keinem der 42 Lizenzbewerber (je 18 Erst- und Zweitligisten sowie sechs Drittliga-Klubs) die Spielberechtigung verweigert. Einige Vereine müssen jedoch noch bis Ende Mai Bedingungen erfüllen, um die Spielberechtigung zu erhalten. Andere erhielten die Lizenz unter Auflagen.

Die Clubs haben zunächst eine Woche Zeit, um Beschwerde gegen die Erstentscheidungen einzulegen. In der ersten Mai-Woche erfolgt die zweite Entscheidung der DFL, gegen die dann innerhalb von fünf Tagen erneut Beschwerde eingelegt werden kann. Für Mitte Mai ist die erste Sitzung des Lizenzierungsausschusses terminiert, der final über die zweite Beschwerde entscheidet. Die endgültige Entscheidung über die eventuelle Erfüllung von Bedingungen und die Vergabe der Lizenzen trifft der Lizenzierungsausschuss Ende Mai.

Satzungsgemäß überprüft die DFL zur Sicherstellung eines integren und fairen Wettbewerbs neben der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Clubs auch infrastrukturelle, rechtliche, personell-administrative, medientechnische und sportliche Kriterien. Dabei kann die DFL Bedingungen und/oder Auflagen erteilen. Die Erfüllung von Bedingungen bedeutet, dass der Club die Spielberechtigung erst nach dem fristgerechten Nachweis bestimmter Vorgaben zu einem gewissen Zeitpunkt erhält. Bei Auflagen wird hingegen festgelegt, welche Vorgaben nach erteilter Spielberechtigung während der kommenden Saison 2016/17 eingehalten werden müssen.

Keine Einschränkungen für Schalke 04

Der FC Schalke 04 teilte mit, dass er die Spielberechtigung für die neue Saison ohne Auflagen und Bedingungen erhält. Den „Königsblauen“ attestierte die DFL, alle sportlichen, rechtlichen, personellen, administrativen, infrastrukturellen, sicherheitstechnischen und medientechnischen Bedingungen erfüllt zu haben. Hinsichtlich der finanziellen Kriterien stellt der Ligaverband fest: „Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist gegeben.“

Mit der Lizenzerteilung durch den Ligaverband erwirbt der FC Schalke 04 gleichzeitig auch die Berechtigung zur Teilnahme an den UEFA-Clubwettbewerben in der Spielzeit 2016/2017, sofern er nach den geltenden Bestimmungen qualifiziert ist und von der UEFA zur Teilnahme zugelassen wird. Aktuell belegen die Gelsenkirchener nach der 0:3-Niederlage beim FC Bayern München den siebten Tabellenplatz, der nicht unbedingt für die Europa League reicht. Allerdings sind die „Knappen“ punktgleich mit dem Tabellenfünften Borussia Mönchengladbach. Der Rückstand zu Hertha BSC auf Rang vier (Champions League-Qualifikation) beträgt vier Punkte.

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