Startseite / Fußball / Regionalliga / Regionalliga West / Harttgen gegen RW Essen: Urteil am 4. August

Harttgen gegen RW Essen: Urteil am 4. August

Landgericht Essen: Beweisaufnahme nach knapp 90 Minuten abgeschlossen.

Knapp 90 Minuten dauerte die nächste Runde im Rechtsstreit zwischen dem West-Regionalligisten Rot-Weiss Essen und seinem im März 2015 fristlos gekündigten ehemaligen Sportvorstand Dr. Uwe Harttgen (Foto). Dann kündigte der Vorsitzende Richter am Landgericht Essen, Klaus Krüger, an: Am Donnerstag, 4. August, (11 Uhr) wird erneut im Saal N 221 das Urteil gesprochen.

Dabei wird es, wie es Krüger in einer früheren Verhandlung bereits angedeutet hatte, ein „Sekt- oder Selters“-Urteil geben. Entweder wird Harttgens Klage auf Wiedereinstellung stattgegeben, dann stehen dem ehemaligen Bundesliga-Profi des SV Werder Bremen mindestens noch sämtliche Gehaltszahlungen bis zum regulären Vertragsende am 31. Januar 2017 zu (geschätzt ca. 250.000 Euro). Aktuell liegt der Streitwert bei rund 180.000 Euro.

Oder Richter Krüger weist die Klage zurück und erklärt Harttgens fristlose Kündigung durch die RWE-Vereinsführung wegen des „Verstoßes gegen seinen Dienstvertrag“ damit für rechtswirksam. In diesem Fall würde der ehemalige Sportvorstand keinen Cent mehr von seinem ehemaligen Arbeitgeber erhalten.

Noch bis zum 14. Juli haben beide Parteien Zeit, in einem weiteren Schriftsatz ihre Interpretation der Beweisaufnahme darzulegen und ihre entsprechenden Anträge (Harttgen auf Wiedereinstellung, RWE auf Abweisung der Klage) noch einmal zu begründen. Danach wird Richter Klaus Krüger sein Urteil sprechen.

Klar ist aber auch schon: Beide Partien haben anschließend noch die Möglichkeit, Berufung vor dem Oberlandesgericht in Hamm einzulegen. Dort würde der Fall noch einmal komplett neu verhandelt, der Rechtsstreit könnte sich damit noch über lange Zeit hinziehen.

RWE-Mitarbeiterin Claudia Gerig als Zeugin gehört und befragt

Kläger Dr. Uwe Harttgen, der inzwischen wieder in Bremen lebt und erstmals persönlich vor Gericht erschienen war, lässt sich juristisch vom Münchner Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Quirling, einem Experten für Sport- und Arbeitsrecht, beraten.

Für Rot-Weiss Essen nahmen der Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. Michael Welling, Aufsichtsratsmitglied Heribert Ardelmann sowie die Juristen Dr. Thomas Hermes und Daniel Schacht von der Kanzlei Holthoff-Pförtner an der Verhandlung teil.

In der angesetzten Beweisaufnahme ging es dem Vorsitzenden Richter Klaus Krüger darum, Aufklärung zu betreiben, wie und warum es zu der – aus Sicht von Rot-Weiss Essen – eigenmächtigen Vertragsverlängerung des damaligen RWE-Trainers Marc Fascher durch Harttgen gekommen war und wer wann davon Kenntnis erhalten hatte. Deshalb wurde auch die RWE-Mitarbeiterin Claudia Gerig, die als Assistentin des Vorstandes angestellt ist, als Zeugin gehört und befragt.

Der chronologische Ablauf, der zur fristlosen Kündigung von Uwe Harttgen geführt hatte:

Der ursprüngliche Vertrag von Trainer Marc Fascher lief zum 30. Juni 2015 aus, hätte sich aber bei einer Platzierung zwischen Rang eins und fünf zum Saisonende automatisch um ein Jahr verlängert. Zur Winterpause führten die Essener sogar die Tabelle an.

„Um dem Trainer den Rücken zu stärken und Planungssicherheit für die neue Saison zu erlangen“, wollte Harttgen die Option aus dem bestehenden Vertrag streichen lassen, die Vereinbarung damit vorzeitig und unabhängig vom späteren Tabellenplatz bis zum 30. Juni 2016 ausdehnen. „Marc Fascher wollte nicht mehr Geld, alle Konditionen blieben unverändert. Da wir sicher waren, am Ende der Saison einen Platz unter den ersten fünf Vereinen zu belegen, war die Vertragsverlängerung nicht mehr als ein symbolischer Akt“, so Harttgen vor Gericht: „RWE ist dadurch auch kein Schaden entstanden, da am Ende ja Platz fünf heraussprang.“

Harttgens Vorstandskollege Prof. Dr. Michael Welling und auch der Aufsichtsratsvorsitzende Christian Hülsmann signalisierten Anfang Februar per e-mail ihre grundsätzliche Bereitschaft, einer möglichen Vertragsänderung mit Marc Fascher zuzustimmen. Auch bei der Sitzung des Aufsichtsrates am 10. Februar „hat niemand dagegen Einwände erhoben“ (Harttgen). Das Kontrollgremium verständigte sich jedoch darauf, erst bei der nächsten Sitzung am 10. März über die Vertragsänderung zu entscheiden.

In der folgenden Woche entwarf die erst im Januar 2015 eingestellte RWE-Mitarbeiterin Claudia Gerig („Ich kam mit beiden Vorstandsmitgliedern persönlich gut zurecht.“) im Auftrag von Harttgen die Vertragsänderung, um die Option aus dem Fascher-Vertrag zu streichen. Am 18. Februar sandte sie den geänderten Vertrag per e-mail an Harttgen zurück.

Am 26. Februar unterschrieben Harttgen und Fascher die Vereinbarung. Welling und Hülsmann, die den Vertrag noch hätten gegenzeichnen müssen, wurden darüber nicht informiert.

Den unterschriebenen Vertrag übergab Harttgen „Ende Februar/Anfang März“ an Claudia Gerig, allerdings mit dem Hinweis, der Vertrag „müsse noch durch den Aufsichtsrat“ und soll deshalb vorerst „unter Verschluss gehalten“ werden. „An diese Anweisung habe ich mich gehalten und niemanden darüber in Kenntnis gesetzt“, so Gerig als Zeugin. „Zu dem Schrank, in dem der Vertrag aufbewahrt wurde, hatte nur ich einen Schlüssel.“

Bei der Aufsichtsratssitzung am 10. März – inzwischen war RWE nach einer Negativserie in der Tabelle zurückgefallen – wurde erneut über die Vertragsänderung bei Trainer Marc Fascher diskutiert. Dabei sprachen sich sowohl Vorsitzender Welling als auch die Mehrheit des Kontrollgremiums dagegen aus, den Vertrag vorzeitig zu verlängern. Zunächst sollte die weitere sportliche Entwicklung abgewartet werden.

Claudia Gerig, die als Protokollantin an der Sitzung teilgenommen hatte: „Dr. Uwe Harttgen hat während dieser Sitzung nicht erwähnt, dass er zu diesem Zeitpunkt bereits den geänderten Vertrag mit Marc Fascher unterschrieben hatte. Als ich ihn nach der Sitzung darauf angesprochen hatte, war er sichtlich irritiert.“

Erst am nächsten Tag teilte Harttgen den anderen Vereinsverantwortlichen per e-mail mit, dass der Vertrag bereits verlängert sei. Wenige Tage später sprach der Verein die fristlose Kündigung aus. Ob diese rechtmäßig war, wird Richter Klaus Krüger am 4. August verkünden.

Trainer Marc Fascher wurde übrigens nur wenige Wochen nach Harttgens Kündigung vom Verein beurlaubt. Er einigte sich mit RWE später auf eine Abfindungszahlung. Zuletzt war er in Kuwait tätig. Von der Klägerseite war Fascher beim Gerichtstermin ebenfalls als möglicher Zeuge benannt, erschien aber nicht.

Fazit von RWE-Anwalt Daniel Schacht: „Wir sehen uns durch den Verlauf der Beweisaufnahme bestätigt, sind mit Blick auf das Urteil zuversichtlich.“

Das könnte Sie interessieren:

Fortuna Düsseldorf U 23: Adam Bodzek beendet aktive Karriere

Abschiedsspiel findet am 28. April im Paul-Janes-Stadion statt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert