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RWE vs. Harttgen: Nächste Runde am 6. Oktober

Vereins-Chef Welling bleibt trotz erneuter Vertagung optimistisch.

Das mit großer Spannung erwartete Urteil im Rechtsstreit zwischen dem West-Regionalligisten Rot-Weiss Essen und seinem im März 2015 fristlos gekündigten Sportvorstand Dr. Uwe Harttgen (Foto) blieb am Donnerstag beim Verkündungstermin im Essener Landgericht aus. Vielmehr setzte der Vorsitzende Richter Klaus Krüger für Donnerstag, 6. Oktober, (12.30 Uhr) im Saal N 221 einen weiteren Termin zur mündlichen Verhandlung und anschließenden Urteilsverkündung fest.

Als Grund gab der Richter unter anderem eine weitere eingereichte Klage-Erhöhung (für den gerade angefangenen Monat August) von Harttgen an, der auf Wiedereinstellung klagt. Sollte er am Ende Recht bekommen (und die Kündigung für unwirksam erklärt werden), dann stehen dem ehemaligen Bundesliga-Profi des SV Werder Bremen mindestens noch sämtliche Gehaltszahlungen bis zum regulären Vertragsende am 31. Januar 2017 zu (geschätzt ca. 250.000 Euro). Aktuell liegt der Streitwert bei rund 200.000 Euro.

Außerdem will Richter Krüger am 6. Oktober auch noch den inzwischen zurückgetretenen RWE-Aufsichtsratsvorsitzenden Christian Hülsmann sowie den Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. Michael Welling als Zeugen befragen. Dabei soll geklärt werden, wann genau Hülsmann und Welling von der von Harttgen unterzeichneten „Änderungsvereinbarung“ (bzw. Vertragsverlängerung) mit Ex-Trainer Marc Fascher erfahren hatten. Diese von Harttgen angeblich im „Alleingang“ und ohne Zustimmung von Rest-Vorstand und Aufsichtsrat vorgenommene Vertragsänderung hatte schließlich zur fristlosen Kündigung durch den Verein geführt (MSPW berichtete).

RWE-Vorsitzender Welling zeigte sich am Donnerstag „überrascht“, dass noch kein Urteil gesprochen wurde, erklärte gegenüber MSPW: „Die Entscheidung, dass am 6. Oktober noch ein weiterer Gerichtstermin stattfindet, ändert nichts an unserer positiven Grundhaltung. Wir sind zuversichtlich, dass unsere Rechtsauffassung bestätigt wird.“

Dass der Rechtsstreit „RWE gegen Harttgen“ definitiv am 6. Oktober zu Ende geht, ist allerdings unwahrscheinlich. Beide Parteien können noch vor dem Oberlandesgericht in Hamm in die Berufung gehen.

Zum Hintergrund: Der chronologische Ablauf, der zur fristlosen Kündigung von Uwe Harttgen geführt hatte

Der ursprüngliche Vertrag von Trainer Marc Fascher lief zum 30. Juni 2015 aus, hätte sich aber bei einer Platzierung zwischen Rang eins und fünf zum Saisonende automatisch um ein Jahr verlängert. Zur Winterpause führten die Essener sogar die Tabelle an.

„Um dem Trainer den Rücken zu stärken und Planungssicherheit für die neue Saison zu erlangen“, wollte Harttgen die Option aus dem bestehenden Vertrag streichen lassen, die Vereinbarung damit vorzeitig und unabhängig vom späteren Tabellenplatz bis zum 30. Juni 2016 ausdehnen. „Marc Fascher wollte nicht mehr Geld, alle Konditionen blieben unverändert. Da wir sicher waren, am Ende der Saison einen Platz unter den ersten fünf Vereinen zu belegen, war die Vertragsverlängerung nicht mehr als ein symbolischer Akt“, so Harttgen vor Gericht: „RWE ist dadurch auch kein Schaden entstanden, da am Ende ja Platz fünf heraussprang.“

Harttgens Vorstandskollege Prof. Dr. Michael Welling und auch der Aufsichtsratsvorsitzende Christian Hülsmann signalisierten Anfang Februar per e-mail ihre grundsätzliche Bereitschaft, einer möglichen Vertragsänderung mit Marc Fascher zuzustimmen. Auch bei der Sitzung des Aufsichtsrates am 10. Februar „hat niemand dagegen Einwände erhoben“ (Harttgen). Das Kontrollgremium verständigte sich jedoch darauf, erst bei der nächsten Sitzung am 10. März über die Vertragsänderung zu entscheiden.

In der folgenden Woche entwarf die erst im Januar 2015 eingestellte RWE-Mitarbeiterin Claudia Gerig („Ich kam mit beiden Vorstandsmitgliedern persönlich gut zurecht.“) im Auftrag von Harttgen die Vertragsänderung, um die Option aus dem Fascher-Vertrag zu streichen. Am 18. Februar sandte sie den geänderten Vertrag per e-mail an Harttgen zurück.

Am 26. Februar unterschrieben Harttgen und Fascher die Vereinbarung. Welling und Hülsmann, die den Vertrag noch hätten gegenzeichnen müssen, wurden darüber nicht informiert.

Den unterschriebenen Vertrag übergab Harttgen „Ende Februar/Anfang März“ an Claudia Gerig, allerdings mit dem Hinweis, der Vertrag „müsse noch durch den Aufsichtsrat“ und soll deshalb vorerst „unter Verschluss gehalten“ werden. „An diese Anweisung habe ich mich gehalten und niemanden darüber in Kenntnis gesetzt“, so Gerig als Zeugin. „Zu dem Schrank, in dem der Vertrag aufbewahrt wurde, hatte nur ich einen Schlüssel.“

Bei der Aufsichtsratssitzung am 10. März – inzwischen war RWE nach einer Negativserie in der Tabelle zurückgefallen – wurde erneut über die Vertragsänderung bei Trainer Marc Fascher diskutiert. Dabei sprachen sich sowohl Vorsitzender Welling als auch die Mehrheit des Kontrollgremiums dagegen aus, den Vertrag vorzeitig zu verlängern. Zunächst sollte die weitere sportliche Entwicklung abgewartet werden.

Claudia Gerig, die als Protokollantin an der Sitzung teilgenommen hatte: „Dr. Uwe Harttgen hat während dieser Sitzung nicht erwähnt, dass er zu diesem Zeitpunkt bereits den geänderten Vertrag mit Marc Fascher unterschrieben hatte. Als ich ihn nach der Sitzung darauf angesprochen hatte, war er sichtlich irritiert.“

Erst am nächsten Tag teilte Harttgen den anderen Vereinsverantwortlichen per e-mail mit, dass der Vertrag bereits verlängert sei. Wenige Tage später sprach der Verein die fristlose Kündigung aus. Ob diese rechtmäßig war, wird Richter Klaus Krüger am 6. Oktober verkünden.

Trainer Marc Fascher wurde übrigens nur wenige Wochen nach Harttgens Kündigung vom Verein beurlaubt. Er einigte sich mit RWE später auf eine Abfindungszahlung. Zuletzt war er in Kuwait tätig.

 

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