DFB-Sportgericht ahndet Zünden von Rauchtöpfen in zwei Fällen.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat gegen den Drittligisten SC Preußen Münster eine Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro verhängt. Grund sind zwei Fälle „unsportlichen Verhaltens“ der SCP-Fans. Geahndet wurden Vorkommnisse während der Heimpartien gegen den VfL Osnabrück (0:1) und den MSV Duisburg (1:1).
Zu Beginn der Partie zwischen Münster und Osnabrück wurden unter anderem im Münsteraner Fanblock Rauchtöpfe gezündet. Nach dem Abpfiff verbrannten Preußen-Anhänger einige Schals. Auch gegen Duisburg kam es für eine kurze Zeit zu einer leichten Rauchentwicklung im Heimbereich.