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RL West: Rot-Weiss Essen droht „Geisterspiel“

Spruchkammer setzt Strafe für zwölf Monate auf Bewährung aus.

Die Verbandsspruchkammer des Westdeutschen Fußballverbands (WDFV) hat den West-Regionalligisten Rot-Weiss Essen wegen der Vorkommnisse rund um das Heimspiel gegen den SV Rödinghausen (0:1) zu einem Zuschauerausschluss auf Bewährung verurteilt.

Das heißt: Bei erneutem gravierenden „unsportlichen Verhalten“ der RWE-Anhänger innerhalb der nächsten zwölf Monate müssen die Rot-Weissen ein Heimspiel vor leeren Tribünen austragen.

Die WDFV-Spruchkammer sanktionierte damit das Verhalten einiger Zuschauer, die während der Partie gegen den SV Rödinghausen Gegenstände (unter anderem Becher, Feuerzeuge und Fahnenstangen) auf das Spielfeld geworfen hatten. Außerdem hatten einige Chaoten versucht, in den Innenraum zu gelangen. Deshalb musste die Partie für einige Minuten unterbrochen werden.

Wesentlich zum Strafmaß beigetragen hat, dass RWE aufgrund einer vorherigen Verurteilung während der laufenden Saison als Wiederholungstäter eingestuft wird.

Der Verein Rot-Weiss Essen verurteilte das beschriebene Verhalten auf das Schärfste. „Bei allem Verständnis für Emotionalität dürfen gewisse Grenzen nicht überschritten werden. Wenn Spieler, Schiedsrichter oder Zuschauer durch das Werfen von Gegenständen in Gefahr gebracht werden, ist das absolut nicht hinnehmbar. Hier hat erneut das Handeln einiger weniger erheblichen Schaden für den Verein verursacht“, sagt Prof. Dr. Michael Welling, erster Vorsitzender von RWE.

„Aufgrund des drastischen Strafmaßes behält sich der Verein Rot-Weiss Essen vor, gegen das Urteil des WDFV in Berufung zu gehen. Über einen möglichen Widerspruch wird nach Erhalt der Urteilsbegründung entschieden“, heißt es von RWE-Seite.

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