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Ex-Nationaltorhüter Lehmann mus 42.500 Euro zahlen

Amtsgericht Starnberg ahndet damit angebliche „Beihilfe zur Unfallflucht“.lehmann-jens
Laut einem Urteil des Amtsgerichts in Starnberg muss der frühere Nationaltorhüter Jens Lehmann (Foto, früher unter anderem ETB Schwarz-Weiß Essen, FC Schalke 04, FC Arsenal London und Borussia Dortmund) wegen „Beihilfe zur Unfallflucht“ eine Geldstrafe in Höhe von 42.500 Euro (50 Tagessätze à 850 Euro) zahlen. Das berichtet die „Neue Ruhr Zeitung“ (NRZ). Zwei weitere Verfahren gegen Lehmann wegen anderer Verkehrsdelikte wurden dagegen eingestellt.

Ursprünglich wollte die Staatsanwaltschaft sogar einen Strafbefehl über 240.000 Euro erlassen, dagegen legte der 47-Jährige jedoch mit Erfolg Einspruch ein. Seine Anwälte gaben Lehmanns aktuelles monatliches Einkommen vor Gericht mit 25.000 Euro netto an. Unter anderem ist der frühere Schlussmann als Kommentator für den TV-Sender RTL im Einsatz.

Zum Urteil schrieb Jens Lehmann auf seiner offiziellen Facebook-Seite: „Ich bin verurteil worden, jemandem aus meiner Familie zur Unfallflucht geholfen zu haben, obwohl wir weder geflüchtet sind noch einen Unfall verneint haben. Der Minimalschaden an der Stossstange des gegnerischen Autos wurde sehr schnell erstattet. Trotzdem verurteilt zu werden, war eine Erfahrung, die ich in der Art auch noch nicht gemacht habe.“

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