DFB-Sportgericht ahndet Pyrotechnik im Fanblock bei zwei Partien.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Bayer 04 Leverkusen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 14.000 Euro belegt.
Vor dem Spiel im DFB-Pokal beim SC Hauenstein (2:1) sowie während der Bundesligapartie beim 1. FC Köln (1:1) war im Leverkusener Zuschauerblock jeweils Pyrotechnik gezündet worden. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt. Es ist damit rechtskräftig.