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Rot-Weiß Oberhausen behält Punkte aus Ahlen-Spiel

Verbandsgericht entscheidet nach Ahlener Einspruch für RWO.
Gute Nachrichten für den West-Regionalligisten Rot-Weiß Oberhausen: Die drei Punkte, die sich der ehemalige Bundesligist vor mehr als drei Monaten durch den 2:1-Auswärtssieg bei Rot Weiss Ahlen gesichert hatte, bleiben bei RWO. Die Ahlener hatten Einspruch gegen die Spielwertung eingelegt, weil der damalige RWA-Spieler René Klingenburg (inzwischen FC Schalke 04 U 23) während der Schlussphase von einem Bierbecher aus der RWO-Kurve getroffen worden war.

In einem ersten Urteil waren die „Kleeblätter“ zwar zu einer Geldstrafe, aber nicht zu einem Punktabzug verurteilt worden. Ahlen ging daraufhin in Berufung, die jetzt vor dem Verbandsgericht des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV) unter Vorsitz von Heinz-Hubert Werker (Niederzier) verhandelt wurde. Die Kammer urteilte, dass die Ahlener Berufung zurückgewiesen und eine erneute Revision nicht zugelassen wird. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

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