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Nach Insolvenzantrag: Punktabzug für Alemannia Aachen

Westdeutscher Fußballverband zieht Traditionsverein neun Zähler ab.
West-Regionalligist Alemannia Aachen wird mit dem Abzug von neun Gewinnpunkten belegt. Diese Entscheidung, die mit sofortiger Wirkung vollzogen wird, traf der Fußballausschuss des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV) am Montag.

Grund für den Punktabzug ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, den die Alemannia Aachen GmbH am 21. März 2017 beim zuständigen Amtsgericht Aachen gestellt hatte.

Basis des Urteils bildet Paragraf 6 der DFB-Spielordnung. Dieser schreibt im Falle eines Insolvenzantrags den Abzug von neun Punkten vor. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann von dieser Strafe abgesehen werden. Einen solchen Ausnahmefall sah der WDFV-Fußballausschuss bei Aachen als nicht gegeben an. Weitere spieltechnische Konsequenzen über den Punktabzug hinaus sind laut Statut nicht vorgesehen.

Die Entscheidung, die der Alemannia Aachen GmbH inzwischen zugestellt wurde, ist noch nicht rechtskräftig. Der Verein hat eine Einspruchsfrist von zehn Tagen.

Bleibt es bei dem Urteil, dann fällt die Alemannia (aktuell 42 Punkte) vom fünften auf den elften Tabellenplatz (mit dann 33 Zählern) zurück. Der Vorsprung auf die Abstiegszone der Liga beträgt dann noch neun Punkte.

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