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VfR Aalen: Urteil über Neun-Punkte-Abzug erst am 4. Mai

DFB-Bundesgericht sieht nach mündlicher Verhandlung „Beratungsbedarf“.
Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wird sein Urteil über die Verwaltungsbeschwerde des Drittligisten VfR Aalen gegen die Entscheidung des DFB-Präsidiums (Zurückweisung der Beschwerde gegen den Abzug von neun Punkten) erst am Donnerstag, 4. Mai, um 11 Uhr verkünden. Dies gab das Gremium im Anschluss an die gut zweieinhalbstündige mündliche Verhandlung in Frankfurt bekannt.

Achim Späth, der als Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts die Sitzung leitete, sagte anschließend: „Beide Seiten haben in dieser rechtlich schwierigen und komplexen Angelegenheit bis zuletzt neue Sachverhalte vorgetragen. Das Bundesgericht hat deshalb nicht sofort eine Entscheidung getroffen, sondern sieht weiteren Beratungsbedarf bis zur Urteilsverkündung.“

Das Präsidium des DFB hatte am 10. April die Beschwerde des Vereins gegen den Abzug von neun Punkten zurückgewiesen. Damit wurden die Entscheidungen des DFB-Spielausschusses vom 10. beziehungsweise 24. März bestätigt. Grund für den Punktabzug ist der Antrag auf Insolvenz, den der VfR Aalen im Februar dieses Jahres gestellt hatte. Gegen die Zurückweisung der Beschwerde hatte der VfR Aalen fristgerecht Verwaltungsbeschwerde beim DFB-Bundesgericht eingereicht.

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