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VfL Osnabrück: Geldstrafe und Teilausschluss auf Bewährung

Drittligist muss eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro zahlen.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfL Osnabrück wegen eines „unsportlichen Verhaltens“ seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt. Der Verein hat die Möglichkeit, hiervon einen Betrag in Höhe von bis zu 4.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2017 nachzuweisen wäre.

Außerdem muss der Klub ein Meisterschafts-Heimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen und dabei die Stehplätze der Ostkurve geschlossen lassen. Die Vollstreckung der Maßnahme wird zur Bewährung ausgesetzt und erfolgt nur dann, wenn es innerhalb der Bewährungszeit zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt. Die Bewährungszeit läuft bis zum 31. Dezember 2017.

Zu Beginn der zweiten Halbzeit des Drittligaspiels bei Jahn Regensburg (2:1) am 25. März 2017 war im Osnabrücker Stehplatzbereich zunächst unter einer großen Fahne und später dann im ganzen Block eine große Anzahl an Bengalischen Feuern von vermummten Zuschauern abgebrannt worden. In der 80. Minute wurde abermals Pyrotechnik von Osnabrücker Zuschauern entzündet.

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