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RL Bayern: FC Pipinsried erhält drei Punkte zugesprochen

BFV-Sportgericht: „SpVgg Greuther Fürth II hat Spielabbruch verschuldet.“


Im Verfahren um die abgebrochene Regionalliga Bayern-Partie vom 1. Spieltag zwischen Aufsteiger FC Pipinsried und der SpVgg Greuther Fürth II hat das Sportgericht des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) das Urteil gefällt. Die Begegnung wird 2:0 für den FC Pipinsried gewertet. Die SpVgg Greuther Fürth II wurde außerdem“ wegen des Verschuldens eines Spielabbruchs“ mit einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro belegt.

Die Partie musste in der 85. Minute beim Stand von 2:1 für Pipinsried wegen eines Gewitters für eine halbe Stunde unterbrochen werden. Die Fürther waren zu diesem Zeitpunkt nach der Gelb-Roten Karte für Muhammed Kayaroglu in Unterzahl. Als der Schiedsrichter das Spiel wieder anpfeifen wollte, blieb die „Kleeblatt“-Reserve zunächst in der Kabine. Wegen der einbrechenden Dunkelheit musste das Spiel dann abgebrochen werden.

In der Urteilsbegründung des Sportgerichts heißt es wörtlich: „Nach kritischer Würdigung aller in diesem Zusammenhang vorgelegten Statements und schriftlichen Zeugenaussagen kommt das Sportgericht mit dem diesem Verfahren offiziell beigetretenen Verbandsanwalt zu der festen Überzeugung, dass die SpVgg Greuther Fürth die vom Schiedsrichter angeordnete Spielfortsetzung angesichts der geringen Restspielzeit, der zahlenmäßigen Unterlegenheit und der daraus resultierenden sehr geringen Wahrscheinlichkeit einer Ergebnisänderung schuldhaft so lange verzögert hat, bis ein Weiterspielen wegen der Lichtverhältnisse nicht mehr möglich war.“

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