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Rot-Weiss Essen darf „Fan“ für Geldstrafe zur Kasse bitten

Landgericht Essen bestätigt Regressanspruch gegen Stadionbesucher.
West-Regionalligist Rot-Weiss Essen darf eine Verbandsstrafe in Höhe von 5.000 Euro auf einen eindeutig identifizierten Stadionbesucher umlegen. Das bestätigte das Landgericht Essen.

Der Beschuldigte hatte durch das wiederholte und absichtliche Werfen von mehreren Gegenständen auf das Spielfeld während der Partie gegen den SV Rödinghausen (0:1) in der Saison 2016/2017 aus Sicht des Vereins die Geldstrafe verursacht, die der Westdeutsche Fußballverband (WDFV) später gegen RWE verhängte.

„Wir wollen eine lebendige und bunte Fankultur. Fußball steht auch für ausgelebte Emotionen. Die Sicherheit der Zuschauer und Spieler muss aber stets gewährleistet sein. Wer diese Sicherheit vorsätzlich gefährdet, muss selbstverständlich auch die Verantwortung für sein Handeln übernehmen“, sagt Prof. Dr. Michael Welling, Vorsitzender von Rot-Weiss Essen.

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