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Galopp Mülheim: Sparkasse ist gesprächsbereit

Insolvenzverwalter und Stadt am Zug – Auch Direktorium nimmt Stellung.


Die Sparkasse Mülheim an der Ruhr, Hauptgläubiger des mit rund 1,4 Millionen Euro verschuldeten Mülheimer Galopprennvereins, war zumindest nicht unmittelbar in die Pläne zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens durch das Präsidium des Rennvereins eingeweiht. Dennoch kommt die Entwicklung für das einheimische Kreditinstitut „nicht völlig überraschend“, wie Unternehmenssprecher Frank Hötzel gegenüber MSPW erklärte. „Dem Präsidium des Rennvereins war es in den letzten Jahren zumindest gelungen, die Schuldenlast nicht anwachsen zu lassen. Ein Abbau der Verbindlichkeiten war allerdings offenbar auch nicht möglich“, so Hötzel.

Sein Unternehmen sei weiterhin gesprächsbereit, wolle jetzt aber zunächst abwarten, mit welchen „Vorschlägen“ der vom Amtsgericht Duisburg zu bestellende vorläufige Insolvenzverwalter sich an die Sparkasse wende. Außerdem sei die Stadt Mülheim am Zug, an die das Gelände am Raffelberg zurückfallen könnte, wenn der Rennverein als Pächter nicht weiter bestehen sollte.

Hötzel betonte: „Wir haben haben schon vor einigen Monaten erklärt, dass wir den Galopprennsport in Mülheim gerne weiter unterstützen und im nächsten Jahr auch wieder zur Finanzierung eines Renntages beitragen würden.“

Zum Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens durch das Präsidium des Mülheimer Galopprennvereins gab auch das Direktorium für Vollblutzucht und Rennen (Köln) eine Stellungnahme ab:

„Mit großem Erstaunen und Verärgerung musste das Direktorium für Vollblutzucht und Rennen e.V. aus der Presse entnehmen, dass der Mülheimer Rennverein Raffelberg e.V. den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mülheimer Rennvereins Raffelberg e.V. gestellt haben soll. Das Direktorium für Vollblutzucht und Rennen e.V. wird erneut vor vollendete Tatsachen gestellt.

Dazu erklärt Jan Antony Vogel, Geschäftsführender Vorstand des Direktoriums und gleichzeitig Präsident des Neusser Rennvereins: ‚Das Präsidium des Mülheimer Rennvereins hat dieses vereinsschädigende Vorgehen bereits im August dieses Jahres gewählt. Es hat einen Insolvenzantrag angekündigt und den Renntag im August 2017 abgesagt, ohne das Präsidium des Direktoriums über die bestehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten vorab zu unterrichten. Innerhalb von zwei Tagen hat der Dachverband die Durchführung des Renntages sichergestellt und dem Verein die notwendigen liquiden Mittel bis einschließlich Dezember 2018 zur Verfügung gestellt, um den Standort für die Durchführung von Rennveranstaltungen und den Trainingsbetrieb zu erhalten.‘

Das Direktorium hat zu diesem Zeitpunkt weder eine Jahresplanung 2017 noch eine Jahresplanung 2018 vorgefunden. Im Interesse des Erhalts des Vereins, der Sicherung des Standortes und dem Erhalt der Arbeitsplätze im Bereich des Mülheimer Rennvereins und der Trainingsbetriebe hat das Direktorium dem Verein erhebliche wirtschaftliche Mittel zur Verfügung gestellt.

Das Direktorium hat die Zahlen aufgearbeitet und einen sehr konservativen Wirtschaftsplan 2018 erstellt, der eine Fortführung des Vereins nicht nur ermöglicht, sondern Überschüsse ausweist, die es dem Verein wieder erlaubt hätten, neben der Durchführung von Rennveranstaltungen Investitionen in die Anlage zu tätigen. Im Vertrauen auf eine kooperative Zusammenarbeit im Interesse des Rennvereins wurden nicht nur die Veranstaltungstermine 2018 geplant, sondern bereits die finanzielle Absicherung sichergestellt.

Vor diesem Hintergrund entspricht der jetzt angekündigte Schritt nicht den Interessen des Mülheimer Rennvereins. Seit Monaten liegen dem Präsidium mehr als 20 Aufnahmeanträge von interessierten Personen vor, die sich nachhaltig für die Belange des Rennvereins persönlich und auch finanziell einsetzen wollen. Über keinen der Anträge hat das Präsidium bisher entschieden. Die handelnden Personen des Präsidiums werden hier einige Fragen zu beantworten haben.

Wenn das Präsidium trotz Zusage nicht zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 13. Dezember 2017 einlädt, obwohl das Interesse des Vereins es erfordert, werden die Mitglieder von ihrem satzungsgemäßem Recht Gebrauch machen, wonach das Präsidium einladen muss, wenn ein Viertel der Mitglieder dies beantragt.

Das jetzige Präsidium vertritt erkennbar nicht mehr die Interessen des Vereins und muss daher umgehend den Weg für Neuwahlen frei machen. Nur mit einem handlungsfähigen Präsidium, dem seine Verantwortung gegenüber dem Verein bewusst ist, kann ein Neuanfang gelingen.“

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