Mitglied hatte Antrag auf eine außerordentliche Versammlung gestellt.
Fußball-Zweitligist VfL Bochum muss nach den Vor- und Nachnamen nun auch die Adressen seiner stimmberechtigten Mitglieder herausgeben. Das gab der Verein bekannt. Hintergrund ist der Antrag eines Vereinsmitglieds auf die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung. Dazu will der Antragsteller die Mitglieder postalisch erreichen.
„Der VfL Bochum ist nach der Rechtsprechung zur Bekanntgabe der Namen und Adressen verpflichtet, hat aber den Antragsteller abermals aufgefordert sicherzustellen, dass die Informationen ausschließlich zu dem angegebenen Zweck verwendet werden dürfen und anschließend zu vernichten sind“, teilte der VfL mit.