Bundesligist muss wegen „unsportlichen Verhaltens“ einiger Fans zahlen.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fünf Fällen eines „unsportlichen Verhaltens“ einiger Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro belegt.
Im Bundesligaspiel gegen Bayer 04 Leverkusen (1:2) war im Kölner Fanblock ein Böller gezündet worden. Während des Heimspiels gegen die TSG 1899 Hoffenheim (0:3) zeigten Kölner Anhänger zwei beleidigende und verunglimpfende Banner in Bezug auf TSG-Mäzen Dietmar Hopp. Außerdem wurden in der Partie gegen den 1. FSV Mainz 05 (0:1) vor und auch während des Spiels zahlreiche Bengalische Feuer abgebrannt. Im Heimspiel gegen Borussia Mönchengladbach (2:1) entwendeten drei als Ordner verkleidete Kölner Anhänger eine Zaunfahne der Gäste-Fans. Schließlich wurden während des Spiels gegen den Hamburger SV (2:0) zwei pyrotechnische Gegenstände durch Kölner Fans entzündet.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.