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Insolvenzverfahren bei Drittliga-Absteiger Rot-Weiß Erfurt eröffnet

Volker Reinhardt wie erwartet zum Insolvenzverwalter berufen.
Das zuständige Amtsgericht Erfurt hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Nordost-Regionalligisten FC Rot-Weiß Erfurt eröffnet und Rechtsanwalt Volker Reinhardt zum Insolvenzverwalter berufen. Zuvor hatte Reinhardt auftragsgemäß sein schriftliches Gutachten beim Amtsgericht eingereicht, auf dessen Grundlage es dann die Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens getroffen hat.

Am 16. März hatte das Amtsgericht Erfurt dem Antrag des Vereins auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung wegen drohender Zahlungsunfähigkeit stattgegeben und Rechtsanwalt Volker Reinhardt zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Wenige Tage später beendete das Gericht die Eigenverwaltung und berief daraufhin Reinhardt zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Nach dem Rücktritt des Präsidiums wurde Reinhardt vom Gericht am 2. Mai 2018 zum so genannten „starken vorläufigen Insolvenzverwalter“ bestellt.

Wegen des Insolvenzantrags musste Rot-Weiß Erfurt den Abzug von neun Punkten durch den Deutschen Fußball-Bund (DFB) in Kauf nehmen. Hinzu kam ein weiterer Zähler wegen einiger Auflagenverstöße. Allerdings wären die Thüringer auch ohne die Punktabzüge als Tabellenletzter aus der 3. Liga abgestiegen.

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