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Blinker, Bengalos und Bierbecher: Für Schalke wird es teuer

DFB-Sportgericht ahndet „unsportliches Verhalten“ mit 87.000 Euro Strafe.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen „unsportlichen Verhaltens“ seiner Anhänger in fünf Fällen mit einer Gesamtgldstrafe in Höhe von 87.000 Euro belegt.

Vor dem Anpfiff des DFB-Pokalspiels gegen den VfL Wolfsburg (1:0) waren im Schalker Zuschauerblock etwa 25 bis 30 Blinker gezündet worden. Vor dem Bundesligaspiel beim 1. FSV Mainz 05 (1:0) wurden im Gästebereich zahlreiche Bengalische Feuer gezündet, worauf es eine starke Rauchentwicklung gab. Der Anpfiff verzögerte sich dadurch um sechseinhalb Minuten. Gleiches geschah zu Beginn der zweiten Halbzeit, weshalb diese erst mit knapp drei Minuten Verzögerung angepfiffen werden konnte. Auch später wurden noch Bengalische Feuer im Schalker Zuschauerblock abgebrannt.

Zwei Bengalische Feuer brannten auch vor dem DFB-Pokalspiel gegen Eintracht Frankfurt (0:1) im Schalker Block. Gegen Ende des Spiels wurden aus dem Schalker Zuschauerbereich neben Feuerzeugen mehrmals teilweise gefüllte Bierbecher in Richtung des Spielfeldes geworfen, wobei einige Frankfurter Betreuer und auch ein Mitglied des Schiedsrichtergespanns beim Gang in die Kabine vom Inhalt der Becher getroffen wurden.

Außerdem wurde nach der Partie im Frankfurter Stehplatzblock eine vermeintliche Schalker Zaunfahne gezeigt. Daraufhin kam es zu körperlichen Auseinandersetzungen zwischen den beiden Anhängerschaften, bis Ordnungsdienst und Polizei diese wieder trennen konnten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

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